RA Dierk SchferHr. Schfer welcher ein Bekannter der Familie ist wurde mit der " Nachlassabwicklung" von mein Geschwistern beauftragt (nach Vorenthaltung des Todes meines Vaters mir gegenber) Da ich beschwert in Testament bzgl.Anordnungen hinsichtlich der Testamentsvollstreckung (Dauervollstreckung) angeordnet wurde hatte ich die Erbschaft ausgeschlagen gegenber dem Nachlassgericht. Damit ich mich die Lage versetzten kann, um mein Anspruch (Pflichtanteil) zu ermitteln und geltend zu machen, hatte ich um Auskunft ersucht. Nachdem dies nicht gefruchtet hat habe ich mir nunmehr ein Anwalt genommen.Lustigerweise behauptet Hr. Schfer meine Angaben sein unzuverlssig es sei nicht eindeutig sichtbar gewesen, dass ich das Erbe Ausgeschlagen htte und mein Pflichtanteil geltend machen will.Seltsam vermag aber, dass die Niederschrift der AG besagt dass die Erbschaft Ausschlagen wurde . Nanu?Unzuverlssig?Nicht ersichtlich.?Zudem aber erwarte dieser die Mitteilung der wirksamen Ausschlagung.Bekanntermaen prft das Nachlassgericht nicht ob die Ausschlagung der Erbschaft wirksam ist. Das Nachlassgericht besttigt allenfalls den Eingang der Ausschlagungserklrung.Leider vergisst der Gute RA ber die Wirksamkeit einer Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme hat das Nachlassgericht grundstzlich erst im Erbschein verfahren zu befinden.Wenn man es beantragt, erhlt man vom Nachlassgericht eine Besttigung, wonach die Ausschlagungserklrung bei Gericht eingegangen ist. ber die Wirksamkeit der Ausschlagung ist mit dieser Besttigung aber nichts ausgesagtAuch die gewnschte Besttigung bekam dieser vom AG.Ist ja Ulkig.Uzuverlssige Angaben?Spezialist fr Familien und Erbrecht?Zitat:Auch im Familienrecht erarbeite ich mit Augenma. Ich liebe Mnchen und seine Theater.
Von Spezialist fr Erbrecht und dessen Augenma nichts erkennbar.Dafr sein ber mich auf dessen Homepage dafr voller Rechtschreibfehler
Habe an einem Infoabend fr Trennung und Scheidung Frau Eber kennen lernen drfen und war sehr beeindruckt von der Fachkompetenz und einfhlsamen Art.
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